17. August 2019

BEbauungsplan 323.2 Rechtskräftig

Städtebaulicher Vertrag ebenfalls vereinbart

Das Bebauungsplanverfahren für das Areal »Westlich des Hauptbahnhofs, Teilbereich südlich der Parthe« wurde nach Auslegung und aktiver Beteiligung der Öffentlichkeit abgeschlossen. 

© Stadt Leipzig, Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Planzeichnung Grenzen des Bebauungsplans Nr. 323.2

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hatte am 27.09.2018 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 323.2 »Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe« gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wurden in der Zeit vom 23.10.2018 bis 22.11.2018 öffentlich im Neuen Rathaus Leipzig im Stadtplanungsamt zur kostenfreien Einsichtnahme ausgelegt.

Zahlreiche Behörden, Träger öffentlicher Belange, Umweltverbände und auch die Leipziger Öffentlichkeit nutzen die Möglichkeit Eingaben einzureichen und Unterlagen einzusehen. Diese wurden geprüft und gegebenenfalls in die Planungen eingebracht. Durch die Veröffentlichung im Leipziger Amtsblatt am 17.08.2019 ist das Bebauungsplanverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgreich abgeschlossen.

 Bereits am 12.06.2019 wurde mit der Stadt Leipzig ein städtebaulicher Vertrag vereinbart. Dieser regelt die Leistungen und Pflichten zwischen der Stadt und den bauausführenden Investoren. Unter Anderem sieht der Vertrag eine Beteiligung der Investoren an der Ausschreibung des geplanten Schulneubaus im Norden des Areals, die Finanzierung eines Großteils der 90 zu schaffenden Plätze in der geplanten Kita sowie eine Beteiligung an verkehrstechnischen Erschließung im Bereich der Kreuzung Berliner Straße /Roscherstraße vor.