Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Und die passenden Antworten
Manche Fragen kommen immer wieder. Die wichtigsten Fragen und die Antworten dazu sind nachstehend aufgelistet. Regelmäßig Informieren wir auch durch die Löwitzpost, dem E-Mail-Newsletter des Löwitz Quartiers, über aktuelle Entwicklungen im Quartier.
Das Löwitz Quartier wird voraussichtlich 2026 fertiggestellt werden. Erste Wohnungen und Büroeinheiten können voraussichtlich ab 2024 bezogen werden.
Leider können Einschränkungen des Verkehrs infolge der Baumaßnahmen nicht vermieden werden. Das Gelände ist derzeit nur über die Kurt-Schuhmacher-Straße anfahrbar, so dass hier in der Anfangsphase mit Störungen zu rechnen ist. Später entsteht an der Berliner Straße auf Höhe der Roscherstraße eine neue Zufahrt ins Löwitz Quartier und die Haltestelle Wittenberger Straße wird dorthin verlegt, so dass auch hier mit Einschränkungen zu rechnen ist.
Für das Löwitz Quartier besteht ein Bebauungsplan (Nr. 323.2) der am 17.08.2019 im Leipziger Amtsblatt veröffentlich wurde und damit rechtskräftig ist. Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens haben zahlreiche Behörden, Träger öffentlicher Belange, Umweltverbände und die Leipziger Öffentlichkeit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht Eingaben einzureichen und Unterlagen einzusehen. Das Beteiligungsverfahren ist somit erfolgreich abgeschlossen und nun gilt es den beschlossenen Bebauungsplan umzusetzen. Weitere Infos zum B-Plan-Verfahren sind auf dem Beteiligungsportal der Stadt Leipzig zu finden.
Der Wohnraummix sieht, neben frei finanzierten Eigentums- und Mietwohnungen, für geförderten Mietwohnraum einen Anteil von 14.250 qm BGF vor. Bei einer insgesamt geplanten BGF von rund 49.000 qm für Wohnen, macht der Anteil des sozial geförderten Wohnraums also rund 30 % aus.
BGF steht für Brutto-Grundfläche. Die Brutto-Grundfläche eines Gebäudes wird aus der Summe aller Grundflächen ermittelt, in die Berechnung fließen alle Etagen und Räume, wie zum Beispiel Hausflure ein. Im Gegensatz dazu werden bei Wohn- bzw. Büroflächen nur die reinen Grundflächen der Wohnungen bzw. Büros betrachtet.
Im Vorfeld werden keine Interessentenlisten auf Vorrat geführt werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Kontakte später nicht an mögliche Vermieter übergeben werden. Alternativ bieten wir jedoch unseren E-Mail-Newsletter Löwitzpost an. Hier werden Sie aktiv von uns über aktuelle Entwicklungen informiert und rechtzeitig auf Vertriebsmaßnahmen hingewiesen. Hier zum Newsletter anmelden
Die ehemaligen Abfertigungsgebäude am Kopf des alten Güterbahnhofs, die Kopfsteinpflasterstraße davor und die Umfassungsmauer zur Kurt-Schuhmacher-Straße und Parthe stehen unter Denkmalschutz. Im Rahmen der Baumaßnahmen werden die unter Schutz stehenden Bauwerke saniert und teilweise wiederhergestellt, so dass die historische Ansicht den Eingang zum Löwitz Quartier prägen wird. In die Mauer wird ein Treppenaufgang integriert. Dies ermöglicht einen direkten Zugang aus dem Quartier hinunter zur tiefer gelegenen Kurt-Schuhmacher-Straße.